Vermittlung von Grundstücken, Finanzierungen, Investmentfondsanteilen, öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und Kapitalanlagen. Von den in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn 1-4 KWG genannten Finanzdienstleistungen werden ausschließlich die Anlagevermittlung und die Abschluss vermittlung von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, erbracht. Ich bin nicht befugt, mir bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.) Inhaber.
David Hanemann (Inhaber)
Immobilienmakler
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