1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung - der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), - der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und - des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 AO). Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften fördern, die die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen und kann die hierzu erforderlichen Mittel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung stellen (Förderkörperschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 AO). 2. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht - durch den Betrieb eines Integrationsbetriebes i. S. d. § 68 Nr. 3 AO. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erbringt die Gesellschaft verschiedene Dienstleistungen (z.B. kaufmännische und Verwaltungsdienstleistungen, Leistungen im Bereich des Facility Managements, Speisenversorgung), - durch die Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen, insbesondere im Bereich des SGB II und SGB III (Coaching, Schulungen), - durch die Erbringung von Leistungen im Sinne des SGB VIII und SGB XII (Integrationshilfe für Menschen mit Behinderungen bzw. mit drohenden Behinderungen), - durch die Umsetzung des Ganztagesangebotes an Schulen (Leistungen im Sinne des HSchG) und - durch die Erbringung von niederschwelligen Angeboten (Leistungen im Sinne des SGB XI).
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