Förderung mildtätiger Zwecke der Wohlfahrtspflege sowie der nachfolgenden gemeinnützigen Zwecke: (a) Förderung der Altenhilfe, (b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesund-heitspflege, (c) Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch (a) den Betrieb von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen für ältere Menschen, (b) den Betrieb von Einrichtungen des Betreuten Wohnens, (c) die Erbringung von unterstützenden Leistungen, die der gesundheits- und sozialpflegerischen Versorgung älterer, kranker oder behinderter Menschen dienen, (d) die Förderung der selbstbestimmten Lebensführung von älteren Menschen durch Kommunikations-, Gesundheits-, Freizeit-, Bildungs- und Serviceangebote, (e) die Betreuung und Beratung von älteren Menschen sowie von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder körperlicher oder geistiger Behinderung, (f) die Wohlfahrtspflege (Sozialarbeit), insbesondere für ältere Menschen, Kranke und Behinderte, (g) der Gesundheitsdienst und vorbeugende Gesundheitshilfe für ältere Menschen, (h) die Trägerschaft von Ausbildungsstätten. Darüber hinaus kann der Zweck der Gesellschaft durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklicht werden, insbesondere für die steuerbegünstigten Einrichtungen der DRK- Kreisverbände Düsseldorf e.V. und Duisburg e.V. und deren unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft ihre in Ziffer 1 genannten Zwecke durch die Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung an andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklichen, insbesondere an die steuerbegünstigten Einrichtungen der DRK- Kreisverbände Düsseldorf e.V. Duisburg e.V. und deren un-mittelbaren und mittelbaren Beteiligungen. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vor allem mit dem Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Düsseldorf e.V. und seinen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen, insbesondere durch das Erbringen und die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen jeglicher Art. Zu den Leistungen gehören vor allem: Die Erbringung von Verwaltungsleistungen; Die Erbringung von Transportleistungen; Die Überlassung von Personal; Die Überlassung von beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen.
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