1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der Jugendhilfe, Erziehung und Volksbildung. Daneben kann die Gesellschaft auch ideell und finanziell andere steuerbegünstigten Körperschaften im Deutschen Roten Kreuz mit den genannten Zwecken durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln fördern. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in der Bildung, Wohlfahrt und Gesundheit in entsprechenden Einrichtungen, z.B. in Kindertageseinrichtungen, Führförderstellen, Einrichtungen zur Jugendhilfe oder der Bildungseinrichtungen für Familien. Die Satzungszwecke werden zudem verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Gesellschaft planmäßig zusammen mit dem Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rostock e.V. mit Sitz in Rostock, indem dieser Räumlichkeiten an die Gesellschaft zwecks Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überlässt sowie die nachstehend bezeichneten Dienstleistungen gegenüber der Gesellschaft erbringt: - Küchen- und Cateringleistungen - Leistungen im Bereich Fahrdienst - Leistungen im Bereich Wäscherei - Leistungen im Bereich Haustechnik - Leistungen im Bereich Personal - Leistungen im Bereich IT - Leistungen im Bereich Geschäftsstelle (Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamtskoordination, Innenrevision, Beteiligungscontrolling, zentrales Sekretariat) - Leistungen im Bereich Qualitätsmanagement - Leistungen im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement - Leistungen im Bereich Finanzbuchhaltung - Leistungen im Bereich zentraler Telefondienst und Poststelle Das planmäßige Zusammenwirken im vorstehenden Sinne erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf die Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen Aufgaben ausrichten möchte und zudem die vorstehend bezeichneten Leistungen mit eigenen Ressourcen nicht so effizient und professionell erbringen kann; insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken der beteiligten Körperschaften maßgeblich dazu bei, dass die Gesellschaft ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zielgerichteter und nachhaltiger erfüllen kann. 3. Die Gesellschaft darf mit Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. und des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Beteiligungen an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art unterhalten.
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Sozialwesen
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