Erbringung von Leistungen des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Zweck des Unternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung. Die Erbringung des Rettungsdienstes schließt die rettungsdienstliche Bewältigung von Ereignissen mit einer großen Anzahl von erkrankten und verletzten Personen ein. Der Unternehmenszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft selbst oder als Teil einer Arbeitsgemeinschaft hinsichtlich der Erbringung der Leistungen im Rettungsdienst vom Träger des Rettungsdienstes beauftragt wurde. Dafür hält die Gesellschaft selbst oder ein Teil einer Arbeitsgemeinschaft nach Maßgabe des Rettungsdienstbereichsplanes Personal und Technik vor und besetzt die festgelegten Rettungswachen.
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