Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Dieser Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Erledigung der in § 1 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg festgelegten Aufgaben in räumlichen Zuständigkeitsbereich und im sonstigen Aufgabenbereich der Gesellschafter. Zweck der Gesellschaft sind ferner: a) Verlegungsfahrten (Sekundärtransporte), b) Blut- und Organtransporte, c) der Transporte anderer Kranker, Bedürftiger und Behinderter, d) der Transport von Mitgliedern des DRK, die infolge Unfalls oder Erkrankung eines Transports bedürfen (Kameradenrückholdienst), e) Aus- und Fortbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und Frühdefibrillation, f) Aus- und Fortbildung von Betriebshelfern, g) Aus- und Fortbildung für Ehrenamtliche, h) Aus- und Fortbildung der Bevölkerung in Gesundheitskursen (Seniorengymnastik, Yoga etc), i) rettungs- und sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen. Die Gesellschaft kann Rettungswachen auch anderer DRK-Verbände betreiben. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften im In- und Ausland beteiligen.
Gütertransporte
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