Gesundheitsfürsorge, insbesondere die Durchführung der Rettungsdienstaufgaben nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz. Insbesondere sind - bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung - in der Regel in Notarzt- oder Rettungswagen - in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfallversorgung), - sonstige kranke, verletzte oder hilfsbedürftige Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während einer Fahrt der fachlichen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist, zu befördern (qualifizierter Krankentransport), - zur Versorgung von Notfallpatienten der Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutkonserven und Organen für Transplantationen durchzuführen.
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