Bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung - in der Regel in Notarzt- oder Rettungswagen - in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern (Notfallversorgung), - sonstige kranke, verletzte oder hilfsbedürftige Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während einer Fahrt der fachlichen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist, zu befördern (qualifizierter Krankentransport), - zur Versorgung von Notfallpatienten den Transport von lebenswichtigen Medikamenten und Blutkonserven und von Organen für Transplantationen durchzuführen. Der Zweck wird insbesondere durch die bedarfsgerechte Bereithaltung von qualifiziertem Personal und sachgerechten Rettungsmitteln verwirklicht.
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