1. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Senioren- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke. Daneben ist der Zweck der Gesellschaft auch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Wohlfahrtswesens, der Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und Mildtätigkeit durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Die Errichtung und/oder Betreibung von Einrichtungen für Senioren und/oder Behinderte. - Die Errichtung und Erhaltung von Senioren- oder behindertengerechten sowie barrierefreien Wohnungen. - Angebote von ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen.
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