1. Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtwesens und mildtätiges Handeln im Sinne des § 53 AO. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, Mittel für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts zu beschaffen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von stationären Pflegeplätzen und eines ambulanten Pflegedienstes im Kreis Steinburg. Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft - soweit sie die Zwecke nicht selbst verwirklicht - Mittel anderen steuerbgeünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Auflage zuwendet, dass diese die Mittel ausschließlich und unmittelbar für einen Zweck einzusetzen haben, der einem der vorgenannten Zwecke der Gesellschaft entspricht. 2. Die Gesellschaft kann sich in dem räumlichen Geltungsbereich nach Nr. 1 auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftsgegenstandes dienen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen, soweit dies mit ihren gemeinnützhigen Zwecken im Einklang steht.
Sozialwesen
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