1. Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. 2. Der Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft der Bevölkerung ein integriertes Versorgungsangebot ambulanter sozialpflegerischer Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Insbesondere erbringt die Gesellschaft soziale Dienste in Form von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, Haus-, Familien- und Altenpflege, Haushilfe sowie damit in Zusammenhang stehende soziale Leistungen, Betreuungen und Beratungen für kranke, pflegebedürftige, behinderte und hilfsbedürftige Menschen. 3. Die Gesellschaft darf mit Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Hamburg e. V. Beteiligungen an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art unterhalten. Wenn die Beteiligung Namen und Zeichen des DRK führt, ist zusätzlich die Genehmigung des DRK e.V. erforderlich.
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