Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Erziehung, Volks- und Berufsbildung, das Wohlfahrtwesens, die Hilfe für Verfolgte/Flüchtlinge und mildtätiges Handeln im Sinne des § 53 AC. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es Mittel für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beschaffen. 2. Der Gegenstand der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen, Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben, Betreuung von Migrantenfamilien bei der Bewältigung von Konflikten und Schwierigkeiten aufgrund von interkulturellen Spannungen oder als Begleit- und Folgeerscheinungen der Migration; Hilfe in sächlicher und persönlicher Form für Asylsuchende und Migranten Lernangebote für Kinder und Jugendliche Fort- und Weiterbildungen (z.B. Seminare, Fachtagungen und Vorträge) in der Form von berufsübergreifenden sowie berufsbegleitenden Tages- und Stundenseminare für spezifische Berufsgruppen/-bilder, zur Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren in den Bereichen Erziehung 1 Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Integration; Unterstützung zur Integration von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher ethnischer Herkunft durch die sprachliche Vorbereitung von Kindern nicht deutscher Herkunft Errichtung und der Betrieb von Werkstätten, Wohnstätten und andere Leistungen, auch nach dem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Einschränkungen Betrieb von Angeboten für benachteiligte Gruppen, wie Kleiderläden, Essensausgabestellen stationäre/ambulante Pflege und sonstige Betreuung von Menschen mit Einschränkungen Hilfe/Beratung von Asylsuchenden, Menschen mit Einschränkungen und Migranten Betrieb von Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylsuchende in der Hansestadt Lübeck und den angrenzenden Kreisen. Errichtung, die Übernahme und die Unterhaltung von Kindertagesstätten (auch Horteinrichtung), dies auch mit dem Angebot der Vorschulbildung, Jugendeinrichtungen jeglicher Art, Jugendfreizeitzentren und sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe, zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zwecks Vermeidung und Abbau deren Benachteiligung in der Gesellschaft; Betrieb von betreuten Wohnformen für Menschen die Betreuung bedürfen, Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft soweit sie die Zwecke nicht selbst verwirklicht - Mittel anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Auflage zuwendet, dass diese die Mittel ausschließlich und unmittelbar für einen Zweck einzusetzen haben, der dem vorgenannten Satzungszweck der Gesellschaft entspricht. 3. Die Gesellschaft kann sich in dem räumlichen Geltungsbereich nach Nr. 2 auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. 4. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftsgegenstandes dienen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen, soweit dies mit ihren gemeinnützigen Zwecken im Einklang steht.
Sozialwesen
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