Förderung des deutschen Anlegerschutzes u. a.. - Nutzung eines bundesweiten Netzwerkes von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirt-schaftsberatern etc., - Interessensförderung für Anleger mit zweifelhaften Kapitalanlagen, - Zurverfügungstellung von Informationen über risikobehaftete Kapitalanlagen für geschädigte Kapitalanleger, - Analysen zur Risikosituationen bei Kapitalanlagen, - Durchführung von bundesweiten Informationsveranstaltungen zum Thema Anlegerschutz, - Zusammenführung geschädigter Anleger zwecks Informationsaustausch, - Nutzung des bundesweiten Netzwerkes der von Buddenbrock Gruppe um deutschlandweit Anleger unterstützen zu können. Ausgenommen ist explizit die Rechtsberatung.
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