Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist es, den Triathlonsport in seinen verschiedenen Ausgestaltungen, den Duathlon und abgewandelte Wettbewerbe des Ausdauermehrkampfs auf gemeinnütziger Grundlage zu fördern. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch a) die Förderung der Durchführung, sowie die Durchführung von internationalen und nationalen Veranstaltungen b) die Förderung der Aus- und Fortbildung von Trainern c) die Förderung der Bekanntheit des Triathlon-, Duathlon-, Aquathlon- und Ausdauermehrkampfsports in der Öffentlichkeit und Gesellschaft d) die Förderung und Gestaltung von Medien im Print- und/oder Onlineformat zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Triathlonsports Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. Die Gesellschaft ist im Rahmen Ihrer Zwecke zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung Ihrer Satzungszwecke kann sie auch steuerbegünstige Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
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