1. die Förderung der Aus- und Fortbildung von Organmitgliedern, Verwaltern, Aufsichtsbeamten, Beratern deutscher Stiftungen und von Personen, die mit dem deutschen Stiftungswesen verbunden sind, auf dem Gebiet des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts, der Verwaltung und Organisation sowie verwandter Bereiche. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Abhaltung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Symposien und Vortragsveranstaltungen, aber auch durch Hilfestellung und Beratung von Stiftungen und gemeinnützigen Körperschaften in Bezug auf stragegische, programmatische, organisatorische und kommunikative Aspekte ihres gesellschaftlichen Engagements; 2. die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Stiftungswesens. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Bezuschussung und /oder Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten; 3. die Förderung der Information von Stiftungen und die Ermunterung zum Sitften und Spenden für gemeinnützige Zwecke. Dieser Zweck wird insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen verwirklicht. Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 Abs. 2 einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Interessengemeinschaften
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