Förderung gemeinnütziger Einrichtungen und Institutionen sowie die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an inländische steuerbegünstigte Körperschaften gem. § 58 Nr. 1 AO, die den vorgenannten Zweck fördern (Mittelbeschaffungskörperschaft). Der Gesellschaftszweck wird durch die Beschaffung von Mitteln im Wege der Veranstaltung von genehmigten Lotterien mit geringem Gefährdungspotential i.S.d. §§ 12 ff. GlüStV (Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 6 AO) verwirklicht. Zur Beschaffung der Mittel dienen Getränkeverpackungen im Pfandsystem, die Pfandautomaten zugeführt werden, an denen die Möglichkeit besteht, anstatt des Geldes Lose im Wert des Pfands zu erwerben.
Sozialwesen
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