1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der AO. Gesellschaftszweck ist die Förderung der Bildung und Ausbildung. 2. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch: Schulungen und Seminare, die die Qualifikation von Personen und Organisationen auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements, Umwelt und Arbeitssicherheit einschließlich seiner Systeme fördern und die Erlangung akkreditierter Zertifikate in diesen Bereichen vorbereiten, Tagungen und Fachvorträge im Gebiet des Qualitätsmanagements einschließlich seiner Systeme. Zweck der Gesellschaft ist auch die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO an die Deutsche Gesellschaft für Qualität e. V. zur Förderung der Wissenschaft und Forschung. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Sammeln von Spenden, die Weitergabe von etwaigen Überschüssen aus Zweckbetrieben der Gesellschaft sowie durch Veranstaltungen oder sonstige Maßnahmen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. 3. Zuwendungen von Mitteln an andere gemeinnützige Körperschaften und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind gemäß § 58 Nr. 1 AO möglich.
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