A) Die Errichtung und Unterhaltung von Kindertagesstätten. b) Erfahrungsaustausch über die pädagogische Arbeit im Rahmen z.B. von Vorträgen, Werkstattgesprächen, Qualifizierungen c) Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung. In diesem Rahmen wird die Gesellschaft Kindertagesstätten errichten sowie deren Vorbereitung, Durchführung und abschließende Betreuung realisieren und sich um deren Unterhaltung bewerben. Die theoretische und praktische pädagogische Arbeit mit Kindern ist zu fördern. Das erfolgt im Rahmen der Betreuung von Kindern. Hierzu sollen Kindertagesstätten errichtet und unterhalten werden. Ferner soll die Gesellschaft die gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse im Umgang mit Kindern der Öffentlichkeit vermitteln.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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