1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Kinder-, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises, auf der Grundlage der im Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt niedergelegten Grundwerte. 3. Verwirklicht wird der Unternehmenszweck mit Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere mit der Errichtung und dem Betrieb, der Übernahme der Betriebsträgerschaft und der Förderung von Einrichtungen und Diensten der gemeinnützigen Kinder-, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe und weiteren damit in Zusammenhang stehenden, gemeinnützigen Angeboten für Kinder, Jugendliche, Familien sowie Menschen mit Behinderung, insbesondere der -psychosozialen Betreuung- und Beratung, -stationären Betreuung und betreuter Wohnformen, -Angebote für hilfsbedürftige Personen i.S. d. § 53 AO durch Leistungen zum Lebensunterhalt -kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote -Beschaffung und Zurverfügungstellung von Wohnraum, insbesondere an ältere, kranke, behinderte und sozial schwache Menschen, -Gesundheitsvorsorge, -Aus- und Fortbildung, -Betrieb von Kindertagesstätten -und artverwandten Tätigkeiten einschließlich Nebenleistungen. 4. Die Gesellschaft orientiert sich hierbei an in der Praxis üblichen Betreuungsleitsätzen und an einem Betreuungsbegriff, der an den Bedürfnissen des Menschen ausgerichtet ist. Die Betreuung wird verstanden als ein mehrdimensionaler Beziehungsprozess, auf dessen Grundlage körperliche, geistige, psychosoziale, kulturelle sowie präventive und aktivierende Begleitung stattfinden soll. Dieser emanzipatorische Ansatz geschieht unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Einbeziehung der betroffenen Person. Die Gesellschaft wird diesen Standard durch Qualitätssicherungsmaßnahmen aufbauen und in enger Zusammenarbeit mit der Arbeiterwohlfahrt weiterentwickeln. 5. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch -Informationen und Beratungen sowie sonstige spitzenverbandliche Aufgaben, -Fortbildung, -Unterstützung bei Vergütungsverhandlung, -sowie sonstige Unterstützungsleistungen bei der Führung der Zweckbetriebe an vor allem mit der Gesellschaft verbundenen Körperschaften, insbesondere an -AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V., -AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH, -DSE Dienstleistungen für soziale Einrichtungen GmbH, sowie an den Regionalverband und die Kreisverbände der AWO und deren gemeinnützige Tochtergesellschaften im räumlichen Einzugsbereich des AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V., -den AWO Kreisverband Aachen-Land e. V., -den AWO Kreisverband Aachen-Stadt e. V., -den AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. V., -den AWO Kreisverband Düren e. V., -den AWO Kreisverband Heinsberg e. V., -den AWO Kreisverband Köln e. V., -den AWO Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e. V., -den AWO Kreisverband Rhein-Oberberg e. V. 6. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch -Geschäftsführungs- und Verwaltungstätigkeiten jeglicher Art, -Finanzbuchhaltung (einschließlich Abwicklung des Zahlungsverkehrs), -Personaldienstleistungen (einschl. Abrechnungen und sonstige HR-Leistungen), -Informationen und Beratungen sowie sonstige spitzenverbandliche Aufgaben, -IT-Dienstleistungen, -Datenschutz und Qualitätsmanagement, -Fortbildung, -Unterstützung bei Vergütungsverhandlung, -die Überlassung von Immobilien und Ausstattung, -Betreuung von Immobilien in Bezug auf Wartung, Instandhaltung und Verwaltung, technische
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Sozialwesen
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