Ambulante Pflegedienstleistung nach SGB XI und V = Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Leistungen = einschließlich Beratungsleistungen; Serviceleistungen; Privatleistungen, wie - Einkaufsservice, - Reinigungsservice, - Vermittlungsservice von nötigen Hilfsmitteln, Fachärzten und Hausnotruf - Haus- und Wohnungsservice bei Abwesenheit - Reparaturservice in Haushalten = Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI = Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.
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