Förderung der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere durch Betreiben sozialer Einrichtungen des Kinderschutzbundes in eigener Trägerschaft vorrangig im Kreis Segeberg und bei Bedarf im Einvernehmen mit de Kinderschutzverbänden vor Ort auch in anderen Teilen Schleswig-Holsteins. Dies umfasst insbesondere das Betreiben eigener Beratungsstellen, das Angebot ambulanter Hilfen und die Förderung der Elternarbeit, also Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und des SGB IX (Eingliederungshilfe). Die Übernahme einzelner Hilfeanfragen zur Untersützung von Kindern, Jugendlichen und Familien aus Hamburg sind im Einvernehmen mit dem Kinderschutzbund Hamburg möglich. Die Durchführung von Fort- und Weiterbildungen von hauptamtlich und ehrenamtlich arbeitenden Fachkräften beschränkt sich auf den Kreis Segeberg; Fort- und Weiterbildungen für alle anderen Kreise Schleswig-Holsteins erfolgen nur in Absprache mit dem Landesverband des Kinderschutzbundes Landesverband Schleswig-Holstein.
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Sozialwesen
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