Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung, Errichtung und Führung pädagogischer Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Kindererziehung. Hierfür agiert die Gesellschaft als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 9 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) bzw. § 75 SGB VIII. Zu diesem Zweck versorgt die Gesellschaft die in den eigenen Einrichtungen oder von Dritten im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeit betreuten Kinder und Jugendlichen auch mit Essen und Getränken (Grundversorgung). Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört weiterhin die pädagogische Bildung und Weiterbildung der Eltern und Mitarbeiter. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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