Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, der Hilfe für Flüchtlinge und des Wohlfahrtswesens sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben bedarfsorientierter stationärer, teilstationärer und ambulanter Betreuungseinrichtungen sowie das Anbieten und Durchführen beratender, unterstützender und präventiver Maßnahmen für die betroffenen Personen und deren Angehörige. Der Satzungszweck wird weiter insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer oder mehrerer Servicewohnanlagen für ältere Menschen, die Migrationsberatung für Zuwanderer sowie die Beratung von Flüchtlingen. Der Satzungszweck wird weiter dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke an andere gemeinnützige Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO beschafft und weiterleitet.
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