Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der musikalischen Bildung und Erziehung sowie kirchlicher Zwecke. Der Zweck soll verwirklicht werden durch Beschaffung und Zuwendung finanzieller Mittel für den alle 8 Jahre stattfindenden Deutschen Evangelischen Posaunentag gem. § 54 AO zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Abs. 1. Die Gesellschaft organisiert und führt hierzu den Deutschen Evangelischen Posaunentag durch, der am jeweils durch die Delegierten der Werke und Verbände auf der Posaunenratstagung festgelegten Ort in Deutschland stattfindet. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Insbesondere wird dies verwirklicht: Durch die Gestaltung und Durchführung von Bläserkonzerten, Bläsergottesdiensten und gemeinschaftlichen Großkonzerten, in denen ehrenamtliches Engagement gestärkt wird; Bei sozialdiakonischen Posaunenchoreinsätzen, z.B. an Altenheimen und Krankenhäusern; In der Förderung von Jungbläserprojekten zur Nachwuchsförderung; In der Stärkung internationaler Bläserpartnerarbeit; In der Initiierung und Stärkung von Posaunenchorpartner- und Patenschaften. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
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