Eigenverantwortliche Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. Dies sind insbesondere Leistungen für Abfallbesitzer aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, auch zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichten nach § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG, soweit diese im Wege einer Pflichtenübertragung nach § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG auf die Gesellschaft übertragen werden. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Abfallverwertungs-, Abfallbehandlungs- und Abfallbeseitigungsanlagen sowie deren nachgeschaltete Anlagenteile zu errichten und zu betreiben.
Entsorgungsbetriebe
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