Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; die Förderung der Erziehung und Volksbildung; die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene; die Förderung der Hilfe für Behinderte; die mildtätige Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind; die Förderung des Umweltschutzes und Klimaschutzes; die Förderung der Ortsverschönerung. Ihre Zwecke verwirklicht die Gesellschaft insbesondere durch: 1. Den Betrieb von Einrichtungen und Angeboten sowie die Beratung, Betreuung und die Erbringung von Diensten für blinde Menschen, Menschen mit körperlichen Behinderungen, Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen beziehungsweise Behinderungen sowie für Senioren mit und ohne Behinderung. Dies sind insbesondere: Einrichtungen für ambulant betreute Wohn- und tagesstrukturierende Angebote, Begegnungsstätten, inklusive Freizeit- und Bildungsangebote unter sozialpädagogischer Begleitung. Ambulant wird Alltagsbegleitung und Nachbarschaftshilfe für die genannten Zielgruppen realisiert. Bei allen Maßnahmen steht die Integration bzw. Inklusion von blinden Menschen, Menschen mit körperlichen Behinderungen, Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen beziehungsweise Behinderungen sowie für Senioren mit und ohne Behinderung im Vordergrund. Zudem werden Beratungen für Angehörige der genannten Zielgruppen angeboten. 2. die selbstlose Unterstützung benachteiligter Jugendlicher, die schwer vermittelbar sind oder zuvor längere Zeit arbeitslos waren sowie von Flüchtlingen und Vertriebenen. Dies erfolgt für diese Zielgruppen u. a. durch Angebote zur Beratung, ambulant betreute Wohnangebote sowie Bildung und Qualifizierung unter sozialpädagogischer Begleitung. Wesentlicher Bestandteil sind die Erziehung zu Frieden, Toleranz und gewaltfreier Konfliktbewältigung sowie Aktivitäten zum Abbau von Fremdenhass und Ausländerfeindlichkeit. 3. die Durchführung von integrationsfördernden Veranstaltungen mit dem Ziel, die deutsche Kultur und die sozialen Lebensumstände den Flüchtlingen und Vertriebenen bekannt zu machen und damit ihre Integration in die deutsche Gesellschaft zu fördern und zu erleichtern. Bestandteil ist die praktische Integrationshilfe in verschiedenen Lebenslagen (Begleitung bei Behördengängen/ Korrespondenz mit Behörden, Arztbesuchen und Anderes). 4. die aktive Gestaltung von Kunst und Kultur durch eigene Projekte (z. B. künstlerischen Ausstellungen, Lesungen, kreative Workshops sowie kulturelle Veranstaltungen). Gemeinsame Projekte mit anderen gemeinnützigen Körperschaften (Vereine, Verbände und Bildungseinrichtungen) und staatlichen Einrichtungen von Kunst und Kultur beinhalten arbeitsteilig den themenspezifischen Austausch, die Zusammenarbeit und Partnerschaft. Auch internationale Kunst- und Kulturschaffende werden dabei einbezogen. Die Veranstaltungen dienen auch dem Völkerverständigungsgedanken. 5. Durchführung eigener Projekte sowie Auslobung von Wettbewerben und Preisverleihungen zum Erhalt notleidender oder bedürftiger Baudenkmale, aktive arbeitsteilige Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Denkmalförderorganisationen sowie themenspezifische Öffentlichkeitsarbeit zur Aktivierung entsprechenden bürgerschaftlichen Engagements. 6. die Organisation und Durchführung von bedarfsorientierten Bildungsveranstaltungen auf sozialpolitischem Gebiet, dem Gebiet der allgemeinen Fürsorge, dem Gebiet des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich des Klimaschutzes sowie von sonstigen Veranstaltungen, die der Wissensvermittlung zugunsten der Zwecke der Gesellschaft dienen. Dies fördert Bildung und Entwicklung kreativer und gemeinwohlorientierter Potentiale in der Gesellschaft im Sinne von lebenslangem Lernen. 7. die Konzipierung und Betrieb von Gemeinschaftsgärten unter Beachtung der Belange des Umweltsch
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