Ausschließlich die Wahrnehmung der Berufsausgaben in der Fachrichtung Architektur gem. § 2 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG), insbesondere alle baulichen Planungs- und Beratungsaufgaben sowie Leitung und Beaufsichtigung von Baumaßnahmen, die Durchführung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Bauwesen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Ingenieurbüro
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