Wahrnehmung von Berufsaufgaben gemäß § 1 Abs. 1 bis 4 ArchG RLP, insbesondere die Berufsaufgaben eines Architekten wie z.B. Generalplaner-, Architekten- und Ingenieurleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, wobei jedoch wiederum die gewerbliche Ausführung von Bauten, die Übernahme von Bauträger- oder Baubetreuungsaufgaben, die Vermittlung von Grundstücken und die Finanzierung von Bauvorhaben ausgeschlossen sind. Insbesondere ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Architektenleistungen (Leistungsphasen 1 bis 9: Grundlagenermittlung, Vorplanung mit Kostenschätzung, Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV), Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag, Objektüberwachung-Bauüberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung inklusive Gewährleistungsverfolgung).
Ingenieurbüro
Architekten
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