1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfen für Menschen mit Behinderung, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und Einrichtungen der Aus- und Fortbildung, Berufsförderung und Betreuung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung und/oder Personen mit Benachteiligungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, auch im Rahmen von Integrationsprojekten. Daneben verfolgt die Gesellschaft das Ziel der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung und bietet Eingliederungs- sowie Qualifizierungsmaßnahmen zu deren Gunsten an. Hierbei dient die Gesellschaft in erster Linie der Integration von Menschen mit Behinderung sowie der Schaffung einer Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, die der von Menschen ohne Behinderung weitestgehend gleich ist. 3. Der Gesellschaftszweck kann gemäß §§ 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 4. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie Zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 3 Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Norddeutschland eG sowie mit den in deren Mitgliederverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten steuerbegünstigten Mitgliedseinrichtungen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dies kann geschehen durch die Inanspruchnahme oder die Erbringung von Dienstleistungen und Lieferungen aller Art.
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