Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß §§ 1 und 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) unter Berücksichtigung der nach § 4 ABKG geltenden Berufspflichten, insbesondere Übenahme und Durchführung von Planungsleistungen - alle Leistungsphasen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - auch als Generalplanungsleistungen sowie Projektsteuerungs- und Projektentwicklungsleistungen.
Ingenieurbüros
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