Unmittelbare Förderung der Altenhilfe durch ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfeleistungen, im besonderen Maße für die in § 53 der Abgabenordnung genannten Personen. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Verwaltung und den Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Altenpflegeeinrichtungen. Der Zweck der Körperschaft wird auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften erreicht (Kooperation), Die Kooperation erstreckt sich auf die Stiftung Haus Zuflucht, Soltau und auf alle steuerbegünstigten Gesellschaften, an denen die Stiftung Haus Zuflucht, Soltau unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Kooperation betrifft insbesondere die Nutzungsüberlassung von Gebäuden, Dienstleistungen in den Bereichen Verwaltung, Qualitätssicherung, Geschäftsleitung und Wäscherei sowie die Gestellung von Personal, z. B. im Bereich der Pflege. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen gemeinnützigen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Aufgabengebieten zu beteiligen oder Zweigniederlassungen zu begründen. Die Gesellschaft wird in ihrer Alten- und Pflegearbeit im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe tätig.
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