1. die Beratung über langfristige Aufträge zur Anlage, Pflege und Unterhaltung von Grabstätten, 2. die Beratung zu Vorsorgeaufträgen über Bestattungsleistungen und Dekorationen (inkl. Trauerfloristik), 3. die Beratung zu Vorsorgeaufträgen über Steinmetzarbeiten, 4. die Information über Dauergrabpflege und Begräbnisleistungen, 5. die treuhänderische Verwaltung der erhaltenen Vorauszahlungen und deren Anlage in sachgemäßer Form, 6. die Überwachung und Kontrolle der Leistungen und Grabstätten, 7. die Vertretung der Interessen aller Personen, mit denen Dauergrabpflegeverträge und / oder Begräbnis- und / oder Grabmalvorsorgeverträge abgeschlossen wurden, 8. der Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen für alle angebotenen Dienstleistungen. Die räumliche Zuständigkeit der Gesellschaft richtet sich nach den bisherigen Geschäftsgebieten der Nordwestdeutschen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH und der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Schleswig Holstein GmbH. Dabei handelt es sich um das Bundesland Bremen, den Regierungsbezirk Weser-Ems vor der Auflösung der niedersächsischen Regierungsbezirke am 01.01.2005, sowie die Altlandkreise Wesermünde, Osterholz-Scharmbeck und Grafschaft Hoya in ihrem vor der Kreisneugliederung am 01. August 1977 gültigen Rechtsbestand sowie die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
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