Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Streuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird unmitttelbar verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von staatlich genehmigten und anerkannten Ersatzschulen. Junge Menschen sollen ihre Schulzeit an der Gesellschaft verbringen und hierbei vor allem Werte wie Eigenverantwortlichkeit und soziales Engagement kennen lernen und zu den ihren machen. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht daher die Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen. Weiterhin wird der Satzungszweck verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere an den steuerbegünstigten Verein Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V., Sitz: Stuttgart und seine steuerbegünstigten Beteiligungsgesellschaften (Tochter- und Enkelgesellschaften), welche diese Mittel unmittelbar für o.g. Zwecke verwenden.
Unterricht & Erziehung
Interessengemeinschaften
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