1) die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Hilfe und Unterstützung von Familien, deren Kinder aufgrund einer Krebs-, anderen schweren Erkrankung oder einer schwerwiegenden Indikation im Universitätsklinikum Bonn behandelt werden. 2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und Führung eines Familienhauses auf dem Gelände des Universitätsklinikums Bonn. Ziel ist es, sich für die Genesung und das Wohlbefinden von Patientinnen und Patienten und deren Familien einzusetzen, insbesondere den Familien für die Dauer des Klinikaufenthaltes eine Heimat auf Zeit zu gewähren. Es ist erklärtes Ziel, das staatliche Gesundheitssystem sinnvoll zu unterstützen und durch psychosoziale Versorgung der ganzen Familie und andere Hilfsangebote zu ergänzen. 3) Die Das Familienhaus gGmbH bietet den Familien ein "Zuhause auf Zeit" und Ablenkung vom Klinikalltag durch das kostengünstige Angebot an Zimmern und Appartements, die Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen zur Begegnung, Kommunikation und Weiterbildung. 4) In Einzelfällen soll eine psychosoziale Palliativbetreuung der Patientinnen und Patienten und deren Familien im Familienhaus in einer familiären und menschenwürdigen Umgebung möglich sein.
Sozialwesen
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