Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnütze Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist: a) Die Förderung der Religion; b) Die Förderung von Wissenschaft und Forschung; c) Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe; d) Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke. Diese Zwecke werden insbesondere verwirkllcht durch: a) Förderung des Dialogs der Weltreligionen untereinander: aa. Das öffentliche veranstalten von gemeinsamen Konferenzen und Tagungen mit den Vertretern der verschiedenen Weltreligionen zur Schaffung eines besseren Verständnisses der Gläubigen untereinander; bb. Durch Veröffentlichen geeigneter Print-, Audio- und Videowerke über die zur Verfügung stehenden Medien; cc. Das Unterstützen von Projekten und Studien, die sich wissenschaftlich mit den einzelnen Weltreligionen und dem interreligiösen Dialog auseinandersetzen; b) Förderung von internationalen wissenschaftlichen Studien und Projekten, die verschiedene Aspekte der Religionen, Kulturen und Humanwissenschaften erforschen, durch Vergabe von Studienaufträgen, Forschungsstipendien und damit einhergehenden Lehraufträgen, um die gewonnenen Ergebnisse zu veröffentlichen; c) Publikation wissenschaftlicher Arbeiten und Lehrbücher im Bereich religiöser, kultureller und humanwissenschaftlicher Studien; d) Förderung und Vergabe sozialwissenschaftlicher und religionswissenschaftlicher Forschungsaufträge durch Finanzierung dementsprechender eigener Projekte und Projekte Dritter; e) Kritische Auseinandersetzung mit und Erforschung der religiösen und kulturellen Traditionen durch Bildungsangebote (z.B. Präsenzkurse, Online-Kurse u. Fernstudium), Publikationen, Printmedien und elektronische Medien, sowie durch Seminare, Symposien etc.; f) Interreligiöse Aufklärung über die Rolle der Religion in der heutigen deutschen Gesellschaft durch verschiedenartige gesellschaftliche Interaktionen, wie die Führung von Dialogen, Werbung, Theater, Film, Internetportale, Veranstalten von Wettbewerben etc.; g) Förderung wissenschaftlicher Aus- und Fortbildung durch Stipendien, die der Allgemeinheit durch Veröffentlichung entsprechender Vergaberichtlinien im Voraus zugänglich gemacht werden, sowie durch abhalten von wissenschaftlichen Lehr- und Vortragsveranstaltungen; h) zeitnahe Veröffentlichung erreichter Forschungsergebnisse gegenüber der Öffentlichkeit; i) Auszeichnungen für herausragende wissenschaftliche und künstlerische Projekte durch Vergabe von Preisen, deren Richtlinien für die Vergabe im Voraus veröffentlicht und allgemein zugänglich gemacht werden; j) Förderung von islamischer Bildung und Erziehung durch die Finanzierung von Stiftungslehrstühlen, Professuren und Dozenturen an Universitäten und Hochschulen, und das Einrichten von Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Universitäten, Bibliotheken, internationalen Sprachschulen etc.; k) Vorbenannte Lehrstätten und Positionen sollen hierbei durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung besetzt werden, die die Zwecke der Gesellschaft umsetzen und der Kontrolle der Gesellschaft unterliegen; l) interdisziplinäre wissenschaftliche Forschung in Theologie, Geschichts- und Kulturwissenschaften, sowie anderen geistes- und humanwissenschaftlichen Fächern; m) Förderung und Ausweitung der wissenschaftlichen Beziehungen zwischen wissenschaftlichen Zentren in Deutschland und anderen Ländern, besonders in der islamischen Welt; n) Förderung von internationalen Bildungsreisen durch die Organisation von Auslandssemester für Studenten zur Unterstützung von islamischen Studien; o) Ehrenamtliche wissenschaftliche Beratung von Einzelpersonen und Organisationen zur Unterstützung gemeinnütziger, religiöser und mildtätiger Projekte (z. B. bei der Erstellung von Curricula für islamischen Unterricht oder Stellungnahmen zu bereits bestehenden); p) Förderung von gemeinnützigen mu
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