Betreiben von Bankgeschäften und die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes ("KWG") sowie anderer Nebentätigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen und weiteren Dienstleistungen stehen. Insbesondere: - Finanzkommissionsgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG - Emissionsgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG - Anlagevermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG - Anlageberatung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG - Platzierungsgeschäft gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG - Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG - Eigenhandel gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG - Sortengeschäft gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG - Eigengeschäft gemäß § 1 Abs. 1a Satz 3 KWG.
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