2) Die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) im Sinne von § 52, Abs. 2, Satz 1, Nr. 21 AO sowie die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte im Sinne von §52, Abs.2, Satz1, Nr. 10 AO. 3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: - die Bildung des Dachverbands des Amputierten-Fußballs in Deutschland - Unterstützung der deutschen Amputierten-Fußball Nationalmannschaft und der deutschen Amputierten-Fußball Bundesliga - insbesondere die Unterstützung der Nationalmannschaft im Amputierten-Fußball - die Organisation und Durchführung von Lehrgängen - die Organisation von Teilnahmen an internationalen Länderspielen und Teilnahmen an internationalen Wettkämpfen sowie aller damit einhergehenden organisatorischen Tätigkeiten - die Übernahme von Reisekosten für Spieler/Trainer/Betreuer/Schiedsrichtern/m edizinisches Personal zu Lehrgängen, Wettkämpfen und Fortbildungen - die Vergütung als Aufwandsentschädigung für Trainer/Betreuter/medizinisches Personal - die Organisation von Spiel- und Trainingskleidung/Ausrüstung und deren Sponsoren - die Mitgliedschaft im europäischen Verband und Weltverband - die Teilnahme an internationalen Kongressen - Organisation und Durchführung des Spielbetriebs der Amputierten-Fußball-Bundesliga (DAFL) insbesondere durch die Organisation der einzelnen Spieltage, die Organisation der Schiedsrichter und deren Fortbildungen - die Akquise neuer Spieler - Akquise von Sponsoren und Spenden - die Übernahme der Öffentlichkeitsarbeit/Marketingmaßnahmen - die Förderung strukturbildende Maßnahmen im bundesweiten Amputierten-Fußball wie die Fortbildung von Schiedsrichtern, die Förderung der Nachwuchsarbeit insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Nachwuchscamps - sowie der Aufbau neuer Standorte.
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