Verein bezweckt die gegenseitige Versicherung seiner Mitglieder und ihrer Angehörigen gegen Vermögensschäden, die durch Krankheiten und Pflegebedürftigkeit entstehen und die Gewährung von Wochenhilfe und Bestattungskostenzuschuß nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen und Tarife. Im Nebenbetrieb übernimmt er die Versicherung gegen feste Beiträge bis zu einem Zehntel der Beitragseinnahme auch für Nichtmitglieder sowie Mit- und Rückversicherungen gleicher Art für andere Versicherungsunternehmen. Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 25. Juni 1994 hat beschlossen, die Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsgebiet und Geschäftsjahr des Vereins), § 2 (Zweck), § 4 (Mitgliedschaft), Abs. 2, § 6 (Der Vorstand, Zusammensetzung und Befugnisse), Abs. 3, § 7 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Wahl und Amtsdauer) Abs. 1 und 3, § 9 (Rechte und Pflichten), § 10 (Mitgliedervertretung), Abs. 1, 2, 3 und 4, § 12 (Geschäftsordnung der Vertreterversammlung) Abs. 5, § 13 (Aufgaben der Vertreterversammlung), § 14 (Rückstellungen, Verwendung des Überschusses und Deckung eines etwaigen Fehlbetrages) Abs. 2 und 3, § 15, § 16 Abs. 5. zu ändern.
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