A) Der Betrieb von Hotels und Hotelimmobilien in jeglicher Art wie etwa in Form von Betreiberverträgen (z. B. Pacht- und Managementverträgen), b) der Betrieb von Spabereichen mit Sauna- und Wellnessanlagen mit Schwimmbädern, Saunen, Kosmetik- und Massagebereichen, c) die Beteiligung, Gründung und Entwicklung von Hotelprojekten im Inland und Ausland, der Gastronomiebetrieb sowie der Betrieb von Cafés, Bars, Restaurants und Cateringdiensten, d) die Gastronomiekoordination und -beratung, e) die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsleistungen für das Gastronomie- und Hotelgewerbe, f) die internationale Beratung im Hotel- und Touristikmanagement, g) die Übernahme von Managementaufgaben im Hotelgewerbe, h) das Planen und Ausrichten von Veranstaltungen, Events, Kongressen und Tagungen sowie i) die Führungskräfteauswahl und Personalberatung. Sonstige Beherbergungsarten wie etwa Ferienwohnungen stehen Hotels gleich. Die Gesellschaft kann auch alle sonstigen Dienstleistungen wahrnehmen und mit sonstigen Waren aller Art handeln, die in einem Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen.
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