Förderung des Umweltschutzes durch die Vermeidung von Ressourcenverschwendung sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Rettung von Lebensmitteln (Einsammeln und Verteilen von Lebensmitteln, die in Supermärkten und/oder Bäckereien sonst entsorgt würden), ferner durch die Bereitstellung einer Infrastruktur, die den unentgeldlichen Austauch von Gegenständen zwischen Bürgern ermöglicht, die sonst ebenfalls entsorgt werden würden. Ebenfalls verwirklicht wird der Zweck duch die Förderung und Unterstützung von Projekten, die die Vermeidung von Verpackungsmüll zum Ziel haben. Ergänzend hierzu ist die Unterstüzung in Bedarfsfällen mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, sowie Lebensmitteln - immer im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten - ebenfalls dem Zweck zuzuordnen. Die Organisation und Koordination der vorgenannten Tätigkeiten wird zweckbezogen eingeschlossen.
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