Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe in den Bereichen Gesundheits-, Sozial- und Rehabilitationswesen. Der Zweck der Gesellschaft wird verfogt gemäß dem Selbstverständnis und der Zielbestimmung der Caritas als einer Wesensäußerung der katholischen Kirche. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Vorhaltung kirchlicher Sozialeinrichtungen des Gesundheits- und Krankenhauswesens, insbesondere dem Betrieb von Einrichtungen, die dazu dienen, eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (Rehabilitation), wie z.B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und Medizinischen Versorgungszentren sowie ihrer Nebeneinrichtungen.
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