A) der Erwerb, der Besitz, die Verwaltung im Sinne von Vermietung, Verpachtung und Leasing, einschließlich notwendiger immobiliennaher Hilfstätigkeiten, sowie die Veräußerung von Eigentum oder dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie von vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten als den Niederlanden und Deutschland, mit Ausnahme solcher Geschäfte, die besonderer Genehmigungen nach der Gewerbeordnung oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen bedürfen oder nach besonderen gesetzlichen Erfordernissen genehmigungsbedürftig sind; b) der Erwerb, der Besitz, die Verwaltung im Sinne von Vermietung, Verpachtung und Leasing, einschließ- lich notwendiger immobiliennaher Hilfstätigkeiten, sowie die Veräu- ßerung von Eigentum oder dinglichen Nutzungsrechten an zu deren Bewirtschaftung erforderlichen Gegenständen sowie Geldmarktinstrumenten, Forderungen und Verbindlichkeiten, die aus der Nutzung oder Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten als den Niederlanden und Deutschland stammen oder die zum Zwecke der Wertsicherung, Bewirtschaftung oder Bestandsveränderung dieser bereitgehalten, eingegangen oder begründet wurden; und c) der Erwerb, der Besitz, der Betrieb und die Verwaltung sowie die Veräu- ßerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen jeder Rechtsform, sowie die Übernahme der Geschäftsführung für andere Unternehmen im Falle der Übernahme einer Beteiligung.
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