Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Betreuung, Qualifizierung sowie Fort-, Aus- und Weiterbildung erwachsener und jugendlicher Teilnehmer insbesondere unter dem Aspekt der sozialen und beruflichen Integration von benachteiligten Personen wie z.B. Langzeitarbeitslosen. Die Aus- und Weiterbildung sowie die Qualifizierung erfolgt insbesondere durch die Tätigkeiten bei gemeinnützigen Institutionen und Schulen im Bereich von Ausstattung, Support und Serviceleistungen von Hard- und Software. Es soll durch die Ausbildung, Qualifizierung incl. der Beschäftigung im Informations- und Kommunikationsbereich die Eingliederung bzw. die Wiedereingliederungsmöglichkeiten in die Berufswelt verbessert werden. Der Gesellschaftszweck kann durch die Unterhaltung oder Anmietung von technischen Werkstätten verwirklicht werden.
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