Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck wird durch Maßnahmen, die der Rehabilitation und Teilhabe von hilfebedürftigen Menschen mit substanz- und verhaltensbezogenen Störungen dienen und für die passgenaue Angebote vorgehalten werden, verwirklicht. Dieses geschieht insbesondere durch den Betrieb der Fachkliniken, der ambulanten und teil-/stationären Einrichtungen der Suchthilfe, sowie anderen Aufgabenstellungen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe oder flankierende Einrichtungen bzw. Tochtergesellschaften gründen, betreiben oder sich an solchen beteiligen.
Sozialwesen
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