Hilfebedürftigen Menschen Hilfen im umfassenden Sinn zukommen zu lassen. Die Gesellschaft widmet sich uneigennützig der Hilfe zur Erziehung und der Förderung von jungen Menschen und von Familien insbesondere zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung, der Hilfe für alte und kranke Menschen, insbesondere ihrer Pflege, Betreuung und Begleitung, der Hilfe für erkrankte, behinderte oder beeinträchtigte Menschen, sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben. Die Gesellschaft kann auf Beschluss der Gesellschafterversammlung weitere diakonische Aufgaben übernehmen, soweit sie die Bestimmungen von § 3 (1) dieses Gesellschaftsvertrages erfüllen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch stationäre, teilstationäre, ambulante und sozialräumliche Unterstützung der in § 2 benannten hilfebedürftigen Menschen und Zielgruppen. Dazu unterhält die Gesellschaft u.a. sozialpädagogische Betreuungsdienste, leistet Erziehungshilfen, Beratungsdienste, Schulsozialarbeit und flexible Betreuungsdienste. Weiter unterhält die Gesellschaft ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen zur Assistenz und Pflege für pflegebedürftige oder auf Assistenz angewiesene Menschen. Der Satzungszweck wird weiterhin verwirklicht durch alle Maßnahmen, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, sowie behinderten und alten Menschen zu verbessern. Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwirklicht mittels planmäßigem und abeitsteiligem Zusammenwirken mit den im Verbund der Dachstiftung Diakonie stehenden gemeinnützigen Körperschaften einschließlich aller Beteiligungsgesellschaften insbesondere durch die Erbringung von sätzungsgemäßen Dienstleistungen zu deren Unterstützung bei der steuerbegünstigten Zweckerfüllung, § 57 Abs. 3 AO. Neben der unmittelbar eigenen Verwirklichung kann die Stiftung vorgenannte Zwecke auch im Rahmen einer Fördertätigkeit nach § 58 Nr. 1 AO durch Zuwendungen bzw. Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Körperschaften des öffentlichen Rechts für deren steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln durch Spendensammlungen, durch die Übernahme von Vermächtnissen oder sonstigen Zuwendungen Dritter sowie durch Förderung der Öffentlichkeitsarbeit, durch welche ein besseres Verständnis von Menschen in benachteiligten Lebensverhältnissen und eine grundlegende Änderung ihrer Lage in der Gesellschaft heribeigeführt wird.
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