(1) Die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der zeitgenössischen Kunst. (2) Der vorstehend beschriebene Gesellschaftszweck wird verwirklicht zum einen durch die ideelle und finanzielle Unterstützung einzelner Personen und Institutionen, zum anderen durch die Organisation von Bildungsangeboten und Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich. Konkret gehören zu den Tätigkeiten der Gesellschaft daher insbesondere: a) die Vergabe von Stipendien und Preisen zugunsten einzelner Künstler, Kunstwissenschaftler und Kulturschaffender verschiedener Disziplinen; b) die (Teil-)Finanzierung einzelner Projekte im Kunst- und Kulturbereich, welche durch einzelne Personen oder Institutionen veranstaltet werden; c) die Konzeption und Durchführung von themenbezogenen Vorträgen, Führungen, Symposien etc., sowohl als eigenständige Veranstaltungen der Gesellschaft wie auch in Zusammenarbeit mit anderen bestehenden Institutionen, so z.B. Sonderveranstaltungen im Rahmen laufender Veranstaltungsbetriebe. Um möglichst breite ideelle und finanzielle Unterstützung ihrer Tätigkeit zu erlangen, wirbt die Gesellschaft bei ihren jeweiligen Tätigkeiten sowie in der Öffentlichkeit für ihre Ziele, um Freunde und Förderer zu gewinnen.
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