Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 i. V. m. § 43 a Abs. 2 WPO sowie § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Erbringung von Dienstleistungen, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers bzw. Steuerberaters vereinbar sind (z. B. die Erstellung von Jahresabschlüssen, etc.
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