Förderung der Erziehung und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Errichtung und den Betrieb von Natur- und Waldkindergärten, - die Errichtung und den Betrieb von Natur- und Waldspielgruppen, - die Errichtung und Unterhaltung von Angeboten zur Sicherung ganztätiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Rahmen der verlässlichen Grundschule oder der Ganztagsschule in verbindlicher Form oder in Wahlform (Horteinrichtungen), - die Organisation und Durchführung von Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erzieher, - die Beratung und die Unterstützung der Eltern bei der Erziehung, - die Beratung und Unterstützung von anderen gemeinnützigen Körperschaften bei der Errichtung und dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen.
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