Betrieb eines Reisebüros und die Planung, Vorbereitung, Veranstaltung und Durchführung von Reisen, der Erwerb von Immobilien, insbesondere Ferienwohnungen, sowohl im In- als auch im Ausland sowie die Anmietung und Vermietung von Ferienhäusern und Wohnungen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, die demselben Zweck dienen oder einen verwandten oder ergänzenden Geschäftszweig führen, beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder kann als Vertreter solcher Unternehmen tätig werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Personengesellschaften als unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen, deren Geschäftszweck gegenstandsgleich oder ähnlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.
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