Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung von Bildung und Erziehung. Die Förderung der Bildung und Erziehung verfolgt die Gesellschaft insbesondere durch: - die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Selbstentfaltung und zum Aufbau einer eigenen Persönlichkeit (z.B. durch Computerlernen in der Gruppe; Kurse zum Umgang mit neuen Medien). Hierbei gilt ein besonderes Merkmal dem Erlernen sozialer Kompetenzen. - Orientierende Hilfen bei der städtischen Vielfalt von Lebensformen und -weisen durch Bildungsangebote, die die konstruktive Auseinandersetzung mit kulturellen, ethnischen, religiösen und sexuellen Differenzen ermöglichen (z.B. Lerngruppen für Mädchen zu Berufsperspektiven und Religiosität). - Beratung und Begleitung bei der Verarbeitung von Pubertät oder mit der Pubertät einhergehenden Themen zur Ich-Stärkung. Hierzu gehört auch ein umfangreiches Repertoire an Methodiken zur Aufklärung und zum Ausbau eines identitätsstiftenden Selbstverständnisses. (Beispiel: Wochenendkurse zu geschlechtsspezifischen Entwicklungsthemen) -Erlernen einer partizipativen und solidarischen Grundeinstellung für späteres bürgerschaftliches Engagement und Nachbarschaftshilfe (z.B. Arbeitsgruppe für Mädchen zum Frauenwahlrecht in unterschiedlichen Weltregionen). - Familienbildende Seminare und Kurse, die es Kindern und Jugendlichen ermöglicht mit ihren Eltern Konflikte zu managen und die Dialogkultur zwischen den Generationen zu verbessern. (§ 16 SGB VIII, Familienbildung). Die Förderung der Jugendhilfe verfolgt die Gesellschaft insbesondere durch: - Arbeit in Gruppen für Kinder und Jugendliche, denen das Erlernen sozialer Verhaltensweisen und Ausdrucksmöglichkeiten durch psychosoziale Faktoren erschwert ist ( § 29 SGB VIII, Soziale Gruppenarbeit) - die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von individuellen und familiären Problemen auf ihrem Weg zur Verselbständigung (§ 30 SGB VIII, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer) - die Durchführung pädagogischer und beratender Leistungen für Familien in Notsituationen zur Überwindung von Krisen und Alltagsproblemen (§ 31 SGB VIII, sozialpädagogische Familienhilfe) - die Beratung, Begleitung und Unterstützung junger Menschen, die in ihrer Entwicklung aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation gefährdet sind (§ 35 SGB VIII, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) - die Durchführung von betreutem Wohnen für junge Menschen, die zeitweise, für längere Zeit oder bis zur Verselbständigung nicht in ihrem familiären Umfeld heranreifen können und sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen (§ 27 SGB VIII i.V.m. § 34 SGB VIII, betreute (Heim-)Wohnformen) - Nachbetreuung junger Volljähriger, die sich bereits ein eigenes Zuhause aufgebaut haben und für die Alltagsbewältigung auf kurzfristige Unterstützung angewiesen sind ( § 41 SGB VIII, Nachbetreuung junger Volljähriger).
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Sozialwesen
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